Bei Handschellen wie Bonowi Trilock und den Clejuso No. 9 ist immer von TR, also der technischen Richtlinie die Rede. Was das ist, möchte ich hier erklären.
Im Jahr 2014 gaben die Polizeien der Länder und des Bundes durch das Polizeitechnische Institut (PTI) und die Polizei-Führungsakademie (PFA) in Münster ein 14-seitiges Papier heraus. Dies sollte Regeln und Richtlinien vorgeben, wie Handschellen für den Polizeieinsatz konzipiert sein müssen und was sie für Eigenschaften besitzen müssen. So kann mittels einer Ausschreibung für neue Handschellen, die beschafft werden sollen auf die technische Richtlinie verwiesen werden und es ist sichergestellt, dass auch nur Qualitätsprodukte mit den geforderten Eigenschafen in den Polizeidienst übernommen werden.
Ein Hersteller von Handschellen hat zur Teilnahme an einer Ausschreibung der Polizei durch Zertifikate oder Gutachten einer vom Polizeitechnischen Institut zugelassenen Prüfstelle nachzuweisen, dass die Forderungen der technischen Richtlinie erfüllt werden.
Dieser Hersteller muss für die Fertigung ein Qualitätssicherungssystem in Produktion und Montage nach ISO 9001 (oder eines anderen vergleichbaren Qualitätssicherungssystems) unterhalten.
Was wird in der Richtlinie gefordert:
Die Handfessel, schließbar soll aus zwei baugleichen, beweglichen Bügeln (Schellen) bestehen, die frei beweglich (z. B. drehbare Halteösen an den Schlossbügeln mit mindestens zwei Kettengliedern), beweglich durch Gelenk (ggf. arretierbar) oder starr miteinander verbundenen sein müssen. Sie muss formstabil ausgeführt sein, dass auch mit einfachen Hilfsmitteln, wie z. B. Schraubendreher, Manipulationsmöglichkeiten ausgeschlossen sind, die zur Wirkungslosigkeit der Fesselung führen. Eine mit beweglichen (frei beweglich, oder beweglich durch Gelenk) Verbindungselementen ausgeführte Handfessel muss sich so einklappen lassen, dass sie dabei um die Hälfte verkürzt wird.
Das Verbindungselement der frei beweglichen Handfessel ist so zu gestalten, dasses durch Verwinden nicht abgedreht werden kann. Durch Konstruktion und Ausführung der Handfessel dürfen keine Verletzungen oder Beschädigungen (z. B. der Kleidung) hervorgerufen werden.
Die Handfessel muss sich leicht reinigen lassen.
Für Maße gelten die Allgemeintoleranzen nach DIN ISO 2768-1. Die Länge der Handfessel (gemessen vom Außenrand Bügel zu Bügel) darf im geschlossenen Zustand nicht größer als 240 mm sein. An die Funktion der beiden Bügel werden folgende Forderungen gestellt:
- Zur Aufnahme der Handgelenke muss das feststehende Maß (Schmalseite des Handgelenks) 60 mm und das Maß für die Breitseite zwischen 50 mm und 80 mm einstellbar sein.
- Der leichtgängig drehbar gelagerte Verschlussbügel muss durch Verzahnung ineiner Richtung mit dem Schlossbügel verriegeln. Im entsperrten Zustand muss sich der Verschlussbügel um 360° drehen lassen.
- Das Schloss muss beidseitig ein sofortiges Einführen des Schlüssels ermöglichen, um unverzüglich den Verriegelungsbügel öffnen zu können. Es muss manipulationssicher sein und darf nicht mit einfachen Mitteln, wie z. B. Büroklammer, Draht, Sägeblatt, zu öffnen sein.
- Das Schloss muss drei Zuhaltungen mit drei Schlossfallen aufweisen, die in die Verzahnung des beweglichen Verschlussbügels eingreifen können. Bei der Fesselung ist auch in der engsten Stellung des Bügels (50 mm) sowie in der weitesten Stellung (80 mm) sicherzustellen, dass immer 3 Zähne des Verschlussbügels im Eingriff sind. Ein Öffnen der Bügel darf mit einfachen Mitteln, wie z. B. Büroklammer, Draht, Sägeblatt, oder durch Schlag (mit hartem Gegenstand auf die Bügel oder mit dem Bügel auf einen harten Gegenstand) nicht möglich sein.
- Die Zähne an den Schlossfallen und am Verschlussbügel müssen mindestens eine 2 mm lange Anlagefläche aufweisen. Beim Einrasten des Verschlussbügels in die Schlossfallen müssen die Zähne fugenlos ineinander greifen.
- Zur Arretierung gegen das Zuziehen/Zusammendrücken des Verschlussbügels ist eine von Hand (auch mit Handschuhen) bedienbare und gut zugängliche Sicherung vorzusehen, die von beiden Seiten erreichbar sein muss.
- Eine unbeabsichtigte Betätigung der Sicherung beim Anlegen der Handfessel ist weitestgehend auszuschließen. Die Arretierung darf nur durch Verwendung des mitgelieferten Schlüssels wieder aufgehoben werden. Der Arretierungszustand muss von außen erkennbar sein. Die Handfessel ist mit 2 Schlüsseln und 1 Schlüsselring zu liefern. Alternativ können auch andere (z. B. elektronische) Schlüsselsysteme vorgestellt werden.
- beständig bei hohen und tiefen Temperaturen (-40 °C bis +70 °C)
- chemikalienunempfindlich
- gegen Körperschweiß unempfindlich
- schwer entflammbar, selbstlöschend
- alterungs- und korrosionsbeständig
- mindestens 10 Jahre Herstellergarantie
- Modellbezeichnung, Hersteller, Herstellungsdatum in Monat und Jahr oder Chargennummer auf beiden Schlossbügeln.
Weiterhin sind in der Richtlinie verschiedene Zugprüfungen und Prüfungen von Material und Festigkeit vorgegeben, denen die Handfessel standhalten muss.
Die technische Richtlinie im Original ist hier zu finden:
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